Die kurzfristige Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Deckungssummen
2.000.000,-- EUR für Personenschäden
1.000.000,-- EUR für Sachschäden
100.000,-- EUR für Vermögenschäden
20.000,-- EUR für Leitungsschäden
20.000,-- EUR für Tätigkeitsschäden
1.000.000,-- EUR für Schäden an gemieteten Gebäudeninfolge Brand und Explosion

Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Mitversichert sind

  • Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage
  • ertraglich Übernommene gesetzliche Haftpflicht des Halleneigentümers (sog. Freistellung des Vermieters)
  • Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden

Prämien (alle Prämien gelten netto, d.h. zzgl. Versicherungssteuer)
Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung

  Pauschalbetrag Beitrag je Besucher
Mietsach-
schäden
bis 500 bis 1.000 bis 1.500 bis 2.000 bis 10.000 bis 50.000 bis 100.000
ohne € 75,00 € 96,00 € 144,00 € 193,00 € 0,08 € 0,06 € 0,03
€ 1.000 € 90,00 € 115,20 € 172,80 € 231,60 € 0,10 € 0,07 € 0,04
€ 2.000 € 105,00 € 134,40 € 201,60 € 270,20 € 0,11 € 0,08 € 0,05
€ 3.000 € 120,00 € 153,60 € 230,40 € 308,80 € 0,13 € 0,10 € 0,06
€ 4.000 € 135,00 € 172,80 € 259,20 € 347,40 € 0,14 € 0,11 € 0,07
€ 5.000 € 150,00 € 192,00 € 288,00 € 386,00 € 0,16 € 0,12 € 0,08
€ 25.000 € 175,00 € 223,70 € 335,50 € 449,70 € 0,19 € 0,14 € 0,09
€ 50.000 € 195,00 € 249,60 € 374,40 € 501,80 € 0,21 € 0,16 € 0,10

Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen Mobilien oder die Teil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind nicht mitversichert. Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige Elektronikversicherung. Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann auch als Jahresvertrag abgeschlossen werden, gerne stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.