




Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, daß er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) aufgrund von Brand oder Explosion zur Folge hatte, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. In der Regel ist heutzutage bereits eine entsprechende Deckung (Deckungssumme € 500.000,--) in der Produktionshaftpflicht-Versicherung enthalten.
Definitionen
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitungen u. a.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, daß ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschiedes innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Vorausgehende Deckungen
Es wird vorausgesetzt, daß eine gültige Produktionshaftpflicht-Versicherung als Grunddeckung besteht.
Die Feuerhaftungsversicherung steht im Anschluß an eine vorausgehende Sachschaden-Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,-- zur Verfügung. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, daß Sie über eine Produktionshaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Sachschaden-Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,-- verfügen.
